So, 12. Okt. 2025

AGBs/Wettkampfbestimmungen

 

Für alle Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Teil­neh­mer und dem Ver­an­stal­ter des Einstein-Marathons gelten die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Teilnahmebedingungen.

 

§1 All­ge­mei­nes

 

  1. Der „Einstein-Marathon“ (Ver­an­stal­tung) ist eine Ver­an­stal­tungs­mar­ke der SUN Sport­ma­nage­ment GmbH (Ver­an­stal­ter), ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Markus Ebner, Leib­niz­stra­ße 5,89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-250 620 06, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
  2. Das vor­lie­gen­de Regle­ment regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teil­neh­me­rin (im Fol­gen­den Teil­neh­mer) an der Ver­an­stal­tung ver­bind­lich die Bedin­gun­gen seiner Teil­nah­me. Vor­aus­set­zung einer jeden Teil­nah­me ist die unein­ge­schränk­te Aner­ken­nung der vor­lie­gen­den Teilnahmebedingungen.
  3. Der Ver­an­stal­ter besitzt die unein­ge­schränk­te Ver­an­stal­tungs­ho­heit und ist jeder­zeit berech­tigt, ver­an­stal­tungs­re­le­van­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, ins­be­son­de­re aus sach­li­chen Grün­den (z.B. Stra­ßen­schä­den, Umwelt­schutz, Wet­ter­la­ge, behörd­li­che Anord­nun­gen) — auch noch zeit­lich kurz vor Beginn — die Stre­cke zu ändern, die Distanz der Stre­cken im ange­mes­se­nen Umfang zu ver­län­gern oder zu ver­kür­zen. Ebenso ist er berech­tigt die Ver­an­stal­tung zu unter­bre­chen oder abzu­sa­gen. Es gelten hierzu die Rege­lun­gen des § 8 dieser Wettkampfbedingungen.
  4. Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt bei einem Ver­stoß gegen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen einen Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.
  5. Anwei­sun­gen des Ver­an­stal­tungs­per­so­nals und von uni­for­mier­ten Ein­satz­kräf­ten (Poli­zei, Feu­er­wehr, Rotes Kreuz etc.) ist unver­züg­lich und unein­ge­schränkt Folge zu leis­ten. Bei Nicht­be­fol­gung ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt den Teil­neh­mer vom Wett­kampf aus­zu­schlie­ßen. Ver­an­stal­tungs­per­so­nal und damit im Namen des Ver­an­stal­ters wei­sungs­be­fugt sind sämt­li­che vom Ver­an­stal­ter ent­spre­chend kennt­lich gemach­te Per­so­nen (z.B. Streckenposten).
  6. Bei der Durch­füh­rung des Einstein-Marathon werden, sofern ein Teil­neh­mer mit Start­pass von einem Mit­glieds­ver­ein des Deut­schen Leicht­ath­le­tik­ver­ban­des (DLV) teil­nimmt, die DLV-Satzung und Ord­nun­gen, ins­be­son­de­re der darin ent­hal­te­nen DLV-Anti-Doping-Codes (ADC), die Deut­sche Leicht­ath­le­tik Ord­nung (DLO), die Gebüh­ren­ord­nung (GBO) sowie die “Inter­na­tio­na­len Wett­kampf­re­geln” (IWR) zugrun­de gelegt. Diese Regeln werden in ihrer gesam­ten Trag­wei­te auf Ath­le­ten ange­wandt, die als „Teil der Spitze“ (z.B. Teil­neh­mer an Meis­ter­schafts­wer­tun­gen) gekenn­zeich­net sind. Für Teil­neh­mer, die nicht Mit­glied eines im DLV orga­ni­sier­ten Ver­eins sind und keinen Start­pass haben, werden die Ver­an­stal­tun­gen ent­spre­chend der vor­ge­nann­ten Regeln durchgeführt.Insbesondere erkennt jeder Teil­neh­mer mit seiner Anmel­dung und Teil­nah­me die Gel­tung des DLV-Anti-Doping-Codes an und unter­wirft sich dessen Bestim­mun­gen. Im Übri­gen gelten die hier fest­ge­leg­ten Teilnahmebedingungen.

 

§2 Teil­nah­me­be­rech­ti­gung & Gesundheit

 

  1. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Hobby‑, Freizeit- und Pro­fi­sport­ler die zum Start 18 Jahre und älter für Mara­thon und 16 Jahre und älter für den Halb­ma­ra­thon sind. Alle Läu­fe­rin­nen und Läufer die beim Start 12 Jahre und älter sind sind für die 10 KM und alle Läu­fe­rin­nen und Läufer die 10 Jahre und älter sind für die 5 KM zuge­las­sen. Inli­ner und Hand­bi­ker auf der Halb­ma­ra­thon Stre­cke sind ab 16 Jahren zuge­las­sen. Auf die beson­de­re Gefähr­dung von Per­so­nen mit Herz­pro­ble­men und Blut­hoch­druck wird aus­drück­lich hingewiesen.
  2. Die Teil­nah­me­be­rech­ti­gung kann nach­träg­lich für Per­so­nen ent­fal­len, denen auf­grund von behörd­li­chen Maß­nah­men oder Auf­la­gen die Teil­nah­me am Sport­event zum Zeit­punkt des Starts unter­sagt ist.
  3. Der Ver­an­stal­ter ist jeder­zeit berech­tigt, selbst den Gesund­heits­zu­stand der Teil­neh­mer von einem Fach­me­di­zi­ner begut­ach­ten zu lassen, und wenn dieser begrün­de­te Beden­ken hin­sicht­lich des Gesund­heits­zu­stan­des äußert, den betref­fen­den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung (bzw. deren Fort­set­zung) auszuschließen.
  4. Jeder Teil­neh­mer erklärt sich im Bedarfs­fall mit einer umfas­sen­den medi­zi­ni­schen Behand­lung einverstanden.
  5. Jeder Teil­neh­mer erklärt sich mit einer ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Doping­kon­trol­le ein­ver­stan­den, wenn er vom Ver­an­stal­ter dazu auf­ge­for­dert wird.
  6. Teil­nah­me­vor­aus­set­zung im Hin­blick auf jeden Teil­neh­mer ist das Vor­lie­gen der Anmel­de­be­stä­ti­gung sowie eine offi­zi­el­len Start­num­mer des Einstein-Marathons. Die Start­num­mer muss gut sicht­bar und unver­än­dert auf der Vor­der­sei­te der Teil­neh­mer­be­klei­dung getra­gen werden und darf nicht wei­ter­ge­ge­ben werden. Andern­falls erfolgt die Disqualifizierung.
  7. Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt einen Teil­neh­mer zu dis­qua­li­fi­zie­ren, wenn dieser die Wett­kampf­stre­cke ver­lässt, abkürzt oder sich tech­ni­scher Hilfs­mit­tel bedient. Ebenso kann eine Dis­qua­li­fi­ka­ti­on oder ein Start­ver­bot bei grob unsport­li­chem Ver­hal­ten oder bei nicht plau­si­blen Durch­gangs­zei­ten oder Zah­lungs­rück­stän­den erfolgen.

 

§3 Anmel­dung, Zah­lung, Nach­mel­dung, Startplatz-Übertragung

 

  1. Die Anmel­dung und die Bestel­lung von Waren (T‑Shirts, Medail­len etc.) sowie die Zah­lung erfolgt über das Online­por­tal der Firma Dat­as­port Ger­ma­ny GmbH. Nach der Anmeldung/Bestellung erhält der Teil­neh­mer eine Bestä­ti­gung seiner ver­bind­li­chen Anmeldung/Bestellung. Die Anmeldung/Bestellung und die Bestä­ti­gung führen zu einem rechts­gül­ti­gen Kaufvertrag.
  2. Erfolgt die Anmel­dung nicht durch den Teil­neh­mer per­sön­lich, son­dern über einen Drit­ten (z.B. ein Unter­neh­men als Arbeit­ge­ber) so ist dieser Ver­trags­part­ner. Er fun­giert als Ansprech­part­ner gegen­über dem Ver­an­stal­ter und der Dat­as­port Ger­ma­ny GmbH. Gleich­sam ist er dafür ver­ant­wort­lich, dass alle von ihm ange­mel­de­ten Teil­neh­mer die Teil­nah­me­be­din­gun­gen und die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis erhal­ten und akzep­tiert haben. Mit der Anmel­dung bestä­tigt er dies dem Ver­an­stal­ter sowohl für sich als auch in Voll­macht für alle in seiner Anmel­dung genann­ten Personen.
  3. Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern muss die Anmel­dung zu der Ver­an­stal­tung von dem/den gesetz­li­chen Vertreter(n) erfol­gen, der/ die damit seine/ ihre Ein­wil­li­gung zur Teil­nah­me des Min­der­jäh­ri­gen erklärt/en.
  4. Erfolgt die Anmel­dung zu den Kinder- und Jugend­läu­fen über die Betreu­er, Lehrer oder sons­ti­ge Dritte muss diese Person vor der Anmel­dung sicher­stel­len, dass die Sor­ge­be­rech­tig­ten der anzu­mel­den­den Kinder in diese All­ge­mei­nen Teil­nah­me­be­din­gun­gen sowie die Daten­schutz­er­klä­rung ein­wil­li­gen und die Kinder und Jugend­li­chen gesund genug sind, die Stre­cke allei­ne zu bewältigen.
  5. Die Anmel­dung ist ver­bind­lich. Bei außer­halb von Geschäfts­räu­men des Ver­an­stal­ters geschlos­se­nen Ver­trä­gen und bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetz­li­ches Widerrufsrecht.
  6. Eine Nach­mel­dung ist am Tag vor dem Start sowie am Wett­kampf­tag mög­lich. Die Nach­mel­de­ge­bühr von zusätz­lich 5 Euro (2 Euro für die Jugend­läu­fe) ist zusam­men mit dem Start­geld am Nach­mel­de­schal­ter in bar zu bezahlen.
  7. Im Krank­heits­fall besteht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­bühr. Dies gilt auch, wenn dem Teil­neh­mer, auf­grund von behörd­li­chen Maß­nah­men oder Auf­la­gen, die Teil­nah­me am Sport­event zum Zeit­punkt des Starts unter­sagt wird, z.B. nicht geimpf­te Teil­neh­mer bei behörd­li­cher Vor­ga­be einer 2G-Regelung (nur geimpf­te oder gene­se­ne Teil­neh­mer). Eine Aus­nah­me besteht nur dann, wenn ein ärzt­li­ches Attest vor­ge­legt werden kann, aus dem ein­deu­tig her­vor­geht, dass einer Immu­ni­sie­rung des Teil­neh­mers gesund­heit­li­che Gründe entgegenstehen.
  8. Es besteht die Mög­lich­keit, bis zum Ende der Nach­mel­de­frist am Tag der Ver­an­stal­tung, den Start­platz auf eine andere Person zu über­tra­gen, vor­aus­ge­setzt diese wil­ligt gleich­zei­tig in diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen und die Daten­schutz­er­klä­rung ein.Für die Über­tra­gung des Start­plat­zes wird sodann eine zusätz­li­che Gebühr in Höhe von 5 Euro (2 Euro für die Jugend­läu­fe) fällig. Diese ist von der ummel­den­den Person am Nach­mel­de­schal­ter auf der Marathon-Messe in bar zu bezahlen.
    Ein Anspruch auf Zusatz­lei­tun­gen (z.B. Finisher-Shirt in pas­sen­der Größe) besteht bei einer Ummel­dung nicht. Ebenso erfolgt bei Umbu­chung keine Erstat­tung von gebuch­ten Zusatz­leis­tun­gen (z.B. Kosten für Finisher-Shirt).

 

§4 Stre­cke

 

  1. Die Stre­cken­füh­rung kann bei der Start­num­mern­aus­ga­be und vor dem Start auf aus­ge­stell­ten Karten und auf der Inter­net­sei­te der Ver­an­stal­tung nach­voll­zo­gen werden. Bei Unklar­hei­ten ist der Ver­an­stal­ter zu kontaktieren.
  2. Die Stre­cke ist mar­kiert und aus­ge­schil­dert. Die Teil­neh­mer haben der Mar­kie­rung zu folgen und dürfen nicht von der geplan­ten Stre­cke abweichen.
  3. Jeder Teil­neh­mer muss aus eige­ner Kraft die Stre­cke absol­vie­ren. Moto­ri­sie­run­gen jeg­li­cher Art und die ein­grei­fen­de Unter­stüt­zung von ande­ren Per­so­nen führen zur Dis­qua­li­fi­ka­ti­on. Aus­ge­nom­men davon ist die Hilfe bei Not­la­gen. Diese ist obligatorisch.
  4. Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, die Stre­cke aus sach­li­chen Grün­den (z.B. Stra­ßen­schä­den, Umwelt­schutz, Wet­ter­la­ge) zu ändern.

 

§5 Zeit­nah­me

 

  1. Die Zeit­nah­me erfolgt durch die Dat­as­port Ger­ma­ny GmbH.
  1. Bei reinen Lauf­ver­an­stal­tun­gen erfolgt die Zeit­nah­me mit­tels ein­ge­bau­tem Chip in der Start­num­mer. Jeder Teil­neh­mer erhält eine Start­num­mer. Staf­feln erhal­ten eben­falls eine Start­num­mer. Die Rück­ga­be des Zeit­chips entfällt.
  1. Bei den Wett­be­wer­ben der Hand­bi­ker und Inli­ner erfolgt die Zeit­nah­me elek­tro­nisch mit­tels zusätz­li­chem Chip. Die Teil­neh­mer an diesen Wett­be­wer­ben erhal­ten einen Chip und eine Start­num­mer. Jeder Teil­neh­mer ist ver­pflich­tet, den Chip wäh­rend des Ren­nens bei sich zu tragen und nach dem Rennen zu retour­nie­ren. Für einen nicht abge­ge­be­nen Chip berech­net die Firma Dat­as­port Ger­ma­ny GmbH 30,00 Euro.
  1. Ohne Chip bzw. ohne Start­num­mer ist keine Zeit­mes­sung als auch keine Erfas­sung des Teil­neh­mers möglich.
  1. Die Zeit­an­zei­ge im Start- und Ziel­be­reich wird mit dem Start­schuss gestar­tet. Neben der Zeit zwi­schen  Start­schuss  und Ziel­ein­lauf   (Brutto-Zeit)   wird  auch   die   indi­vi­du­el­le  Zeit  des Teil­neh­mers zwi­schen Über­que­ren der Start­li­nie und Ziel­an­kunft  (Netto-Zeit) ermit­telt. Bei einem Start in hin­te­ren Start­blö­cken können dabei Unter­schie­de von eini­gen Minu­ten zwi­schen der Zeit­an­zei­ge und der indi­vi­du­el­len Ziel­zeit (Netto-Zeit) entstehen.
  1. Es gibt meh­re­re Zeit­nah­me­punk­te auf den Stre­cken. Alle Teil­neh­mer müssen diese Punkte (z.B. Zeit­nah­me­mat­ten) pas­sie­ren, um in die Wer­tung zu kommen.
  1. Die offi­zi­el­le Start­zeit bestimmt der Ver­an­stal­ter. Diese kann aus sach­li­chen Grün­den (z.B. Unfall auf der Stre­cke, Wet­ter­la­ge etc.) kurz­fris­tig geän­dert werden.
  1. Ende des Rennens:
    • Der offi­zi­el­le Ziel­schluss für die jewei­li­gen Wett­be­wer­be wird auf der Inter­net­sei­te des Ver­an­stal­ters recht­zei­tig bekannt gege­ben. Teil­neh­mer, die das Zeit­li­mit am jewei­li­gen Kilo­me­ter über­schrit­ten haben und nicht in der Lage sind ihr Tempo zu erhö­hen, müssen die Stre­cke ver­las­sen. Wenn sie ent­lang der Stre­cke wei­ter­lau­fen möch­ten, kann dies nur außer­halb des Wett­be­wer­bes auf eigene Ver­ant­wor­tung erfol­gen. Die Benut­zung von Geh­we­gen sowie die Berück­sich­ti­gung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung sind verpflichtend.
    • wenn ein Teil­neh­mer dis­qua­li­fi­ziert wird oder aus­schei­det, endet das Rennen für diesen bzw. die Staf­fel sofort und unverzüglich.
  1. Been­det ein Teil­neh­mer das Rennen aus eige­ner Ent­schei­dung, ist er ver­pflich­tet, dies dem Ver­an­stal­ter unver­züg­lich mit­zu­tei­len. Kosten einer Such­ak­ti­on gehen zu Lasten des betrof­fe­nen Teilnehmers.

 

§6 Wich­ti­ge Ver­hal­tens­re­geln wäh­rend der Veranstaltung

 

Die Ver­an­stal­tung findet auf öffent­li­chen, mar­kier­ten und teil­wei­se gesperr­ten Stra­ßen, Wegen und Trails statt, so dass ins­be­son­de­re die fol­gen­den wich­ti­gen Grund­re­geln bei der Teil­nah­me ein­zu­hal­ten sind:

  1. Die Teil­neh­mer müssen sich jeder­zeit an die deut­schen Stra­ßen­ver­kehrs­re­geln halten.
  2. Die Teil­nah­me erfor­dert stän­di­ge Vor­sicht und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht. Unüber­sicht­li­che Stre­cken­tei­le sind vor­sich­tig zu laufen, bei Über­que­run­gen von Stra­ßen und an Feld­aus­fah­ren ist beson­de­re Vor­sicht gebo­ten, es ist mit kreu­zen­den Fahr­zeu­gen zu rechnen.
  3. Teil­neh­mer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ande­rer geschä­digt, gefähr­det oder mehr, als nach den Umstän­den unver­meid­bar, behin­dert oder beläs­tigt wird.
  4. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Ver­pfle­gungs­ver­pa­ckun­gen) außer­halb der Ver­pfle­gungs­sta­tio­nen bzw. Müll­ei­mern weg­zu­wer­fen oder fal­len­zu­las­sen. Unbe­ab­sich­tig­te Zuwi­der­hand­lun­gen werden beim ersten Mal mit einer Ver­war­nung geahn­det. Im Wie­der­ho­lungs­fall erfolgt der Aus­schluss von der Veranstaltung.
  5. Umwelt­be­ein­träch­ti­gun­gen jeder Art sind zu unter­las­sen und werden mit Dis­qua­li­fi­ka­ti­on geahndet.
  6. Jeder Teil­neh­mer ist wäh­rend der Ver­an­stal­tung für Ver­pfle­gung und Geträn­ke selbst ver­ant­wort­lich. Der Ver­an­stal­ter wird an den Ver­pfle­gungs­zo­nen für ange­mes­sen aus­rei­chen­de Ver­pfle­gung sorgen. Eine Garan­tie für die Ver­füg­bar­keit von Ver­pfle­gung und Geträn­ken über­nimmt der Ver­an­stal­ter jedoch nicht.
  7. Der Teil­neh­mer ver­pflich­tet sich etwai­ge Buß­gel­der, die aus seinem Fehl­ver­hal­ten resul­tie­ren, z.B. wegen eines Ver­sto­ßes gegen Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung oder gegen gesetz­li­che bzw. behörd­li­che Bestim­mun­gen (z.B. Corona-Verordnung), auch wenn diese gegen den Ver­an­stal­ter gerich­tet werden, zu bezah­len bzw. an den Ver­an­stal­ter zu erstatten.

 

§7 Haf­tung

 

  1. Die Haf­tung des Ver­an­stal­ters ist wie folgt begrenzt:
    • Der Ver­an­stal­ter haftet unbe­grenzt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf einer fahr­läs­si­gen oder vor­sätz­li­chen Pflicht­ver­let­zung des Ver­an­stal­ters oder eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters beruht. Die Haf­tung für Folge- und Ver­mö­gens­schä­den (z.B. ent­gan­ge­nen Gewinn) ist ausgeschlossen.
    • Für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­an­stal­ters oder eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen, haftet der Ver­an­stal­ter nicht. Es sei denn, es han­delt sich um Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten. „Kar­di­nal­pflich­ten“ sind wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­li­chen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­neh­mer regel­mä­ßig ver­trau­en darf (z.B. Ein­hal­tung der gel­ten­den Vor­schrif­ten, Unter­wei­sung von Stre­cken­pos­ten). Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten ist jedoch höhen­mä­ßig beschränkt auf den Ersatz des bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren und ver­trags­ty­pi­schen Schadens.
    • Die vor­lie­gen­de Haf­tungs­be­gren­zung gilt aus­drück­lich auch für ver­lo­ren gegan­ge­ne Wert­ge­gen­stän­de, Beklei­dungs­stü­cke und Ausrüstungsgegenstände.
  1. Der Teil­neh­mer wird hier­mit noch­mals aus­drück­lich darauf hin­ge­wie­sen, dass er für Schä­den die er dem Ver­an­stal­ter oder Drit­ten (z.B. andere Teil­neh­mer oder Zuschau­er) zufügt allein haftet, soweit der Teil­neh­mer diese zu ver­tre­ten hat, d.h. dem Teil­neh­mer Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit zur Last fällt. Der Teil­neh­mer ver­pflich­tet sich, den Ver­an­stal­ter und/oder die vom Ver­an­stal­ter beauf­trag­ten Per­so­nen von sämt­li­chen Ansprü­chen Drit­ter (z.B. Zuschau­er, Stadt etc.) voll­um­fäng­lich frei­zu­stel­len. Die Frei­stel­lung bezieht sich auf For­de­run­gen und Kosten, die durch ihn ver­ur­sach­te Schä­den ent­stan­den sind. Der Ver­an­stal­ter emp­fiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

§8 Ände­run­gen des Ver­an­stal­tungs­ab­laufs und höhere Gewalt

 

  1. „Höhere Gewalt“ bedeu­tet das Ein­tre­ten eines Ereig­nis­ses oder Umstands, dass den Ver­an­stal­ter daran hin­dert, eine oder meh­re­re seiner ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen zu erfül­len, wenn und soweit der Ver­an­stal­ter nach­weist, dass:

(a) dieses Hin­der­nis außer­halb der ihr zumut­ba­ren Kon­trol­le liegt; und

(b) es zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses nicht in zumut­ba­rer Weise vor­her­seh­bar war; und

© die Aus­wir­kun­gen des Hin­der­nis­ses vom Ver­an­stal­ter nicht in zumut­ba­rer Weise hätten ver­mie­den oder über­wun­den werden können.

Bis zum Beweis des Gegen­teils wird bei den fol­gen­den Ereig­nis­sen ver­mu­tet, sie würden die Vor­aus­set­zun­gen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klau­sel erfüllen:

  • Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feind­se­lig­kei­ten, umfang­rei­che mili­tä­ri­sche Mobilisierung;
  • recht­mä­ßi­ge oder unrecht­mä­ßi­ge Amts­hand­lun­gen, Befol­gung von Geset­zen oder behörd­li­chen Anord­nun­gen bzw. Regierungsanordnungen,
  • Pest, Epi­de­mie, Natur­ka­ta­stro­phe oder extre­mes Naturereignis;
  • Explo­si­on, Feuer, Zer­stö­rung von Aus­rüs­tung, län­ge­rer Aus­fall von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Infor­ma­ti­ons­sys­te­men oder unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung mit Strom, Wasser, Energie.

Der Ver­an­stal­ter ist ab dem Zeit­punkt, zu dem das Hin­der­nis ihm die Leis­tungs­er­brin­gung unmög­lich macht, von seiner Pflicht zur Erfül­lung seiner ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen und von jeder Scha­den­er­satz­pflicht oder von jedem ande­ren ver­trag­li­chen Rechts­be­helf wegen Ver­trags­ver­let­zung befreit.

  1. Aus den vor­ge­nann­ten Grün­den kann der Ver­an­stal­ter die Start­zei­ten sowie Stre­cken­füh­run­gen ändern, die Ver­an­stal­tung ver­kür­zen oder vor­zei­tig abbrechen.
  2. Er ist eben­falls berech­tigt, die Ver­an­stal­tung aus diesen Grün­den bis zu einem Zeit­raum von 13 Mona­ten zu ver­le­gen oder auch kom­plett abzusagen.
  3. Scha­den­er­satz­an­sprü­che, ins­be­son­de­re ent­gan­ge­ner Gewinn oder sons­ti­gen Auf­wen­dun­gen und Kosten im Hin­blick auf die Ver­an­stal­tung, werden in keinem Ände­rungs­fall aner­kannt oder ersetzt.
  4. Begon­ne­ne Ver­an­stal­tun­gen: Muss der Ver­an­stal­ter auf­grund des Ein­tritts höhe­rer Gewalt eine begon­ne­ne Ver­an­stal­tung ver­kür­zen oder abbre­chen, so hat der Teil­neh­mer keinen Anspruch auf Min­de­rung oder Rück­erstat­tung der Startgebühr.
  5. Ver­le­gun­gen: Sollte der Ver­an­stal­ter in der Lage sein, die Ver­an­stal­tung zu einem spä­te­ren Zeit­punkt durch­zu­füh­ren, so hat er die Teil­neh­mer hier­von unver­züg­lich zu unter­rich­ten. Im Fall der Ver­le­gung besteht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung der Kosten. Der Teil­neh­mer ist jedoch berech­tigt, den Nach­weis zu erbrin­gen, dass sich durch die Ver­le­gung eine Über­schnei­dung mit ande­ren bereits ein­ge­gan­ge­nen Ver­pflich­tun­gen ergibt und die Ent­las­sung aus dem Ver­trag sowie die Rück­erstat­tung der Start­ge­bühr abzgl. der vom Ver­an­stal­ter bereits geleis­te­ten und noch zu leis­ten­den Zah­lun­gen, aus bereits eige­gan­ge­nen Ver­pflich­tun­gen, für diese Ver­an­stal­tung beanspruchen.
  6. Absa­gen: Kann der Ver­an­stal­ter auf­grund eines Umstan­des, den weder er noch der Teil­neh­mer zu ver­tre­ten hat, die Ver­an­stal­tung nicht abhal­ten, so ent­fällt für den Ver­an­stal­ter der Anspruch auf die Start­ge­bühr abzgl. der vom Ver­an­stal­ter bereits geleis­te­ten Zah­lun­gen. Die Start­ge­bühr wird dem Teil­neh­mer umge­hend zurückerstattet.
  7. Teil­nah­me­ver­bot auf­grund behörd­li­cher Maß­nah­men: Teil­neh­mern, denen auf­grund von behörd­li­chen Maß­nah­men oder Auf­la­gen, die Teil­nah­me am Sport­event zum Zeit­punkt des Starts unter­sagt wird, z.B. nicht geimpf­te Teil­neh­mer bei behörd­li­cher Vor­ga­be einer 2G-Regelung (nur geimpf­te oder gene­se­ne Teil­neh­mer), haben keinen Anspruch auf Rück­erstat­tung der Teil­nah­me­ge­bühr. Eine Aus­nah­me besteht nur dann, wenn ein ärzt­li­ches Attest vor­ge­legt werden kann, aus dem ein­deu­tig her­vor­geht, dass einer Immu­ni­sie­rung des Teil­neh­mers gesund­heit­li­che Gründe entgegenstehen.

 

 

 

 §9 Daten­schutz und Medienrechte

 

Die Bereit­stel­lung, der im Rahmen des Regis­trie­rungs­pro­zes­ses abge­frag­ten Daten ist für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung erfor­der­lich. Es besteht keine Pflicht zur Daten­be­reit­stel­lung aller­dings ist eine Teil­nah­me ohne die Daten nicht möglich.

Die Daten­schutz­er­klä­rung über die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei Teil­nah­me an einer Ver­an­stal­tung der SUN Sports­ma­nage­ment GmbH gilt auch für die Teil­nah­me am Einstein-Marathon und ist Bestand­teil dieser All­ge­mei­nen Teilnahmebedingungen.

Die Daten­schutz­er­klä­rung ist hier einsehbar.

 

§10 Gerichts­standstand­ver­ein­ba­rung

 

Auf die ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen dem Ver­an­stal­ter und dem Ver­trags­part­ner findet das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwendung.

Als Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten zwi­schen dem Ver­an­stal­ter und dem Ver­trags­part­ner wird Ulm ver­ein­bart, sofern es sich bei dem Ver­trags­part­ner um einen Kauf­mann, eine juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son­der­ver­mö­gen handelt.

 

§11 Sal­va­to­ri­sche Klausel

 

Sollte eine Bestim­mung dieser All­ge­mei­nen Teil­nah­me­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

 

 

Stand: 10.01.2022

 

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Strecken

PlatzTeamFinisherGelaufene KM
1Uni.Klinik.RKU 6058979.75
2ZEISS Sports Team 5168403.66
3Radio 7 Laufteam 2435216.72
4Team Teva 2353837.5
5Team Liebherr 1862763.26
6Team Bantleon 1652671.91
7HENSOLDT 1492460.45
8Gold Ochsen Rennstall 1121885.7
9Beurer 1081867.9
10Wieland 1321385.11
11Team Deutsche Bahn 831372.66
12Daimler Buses 1181306.81
13Milchwerke Schwaben 691038.4
14AST Süßen 491000.46
15PERI Global Running Team 671000.11
16Nokia Running Team 64863.53
17Hoffmann Göppingen Foundation 80835.84
18Team PistenBully 37818.4
19Reischmann -Wir laufen 2023 40810.59
20Sanitätshaus Häussler 47765.72
21Technische Hochschule Ulm 48719.14
22B/S/H/ Team 42715.72
23ZwickRoell 47681.94
24team Bosch Rexroth 43663.04
25Roma KG 30586.33
26SCHWENK Zement GmbH & Co. KG 31561.95
27Airbus 36517.55
28Husqvarna Group läuft! 34501.46
291. FC Kaiserslautern 17485.24
30BSG Boehringer Ingelheim 26466.94
31DRK Rettungsdienst Heidenheim-Ulm 35455.36
32Laufen mit List 24405.36
33BMW Car IT Running Team 26405.36
34Continental AG, ADC GmbH 33403.78
35ep group 35397.07
36SWU-Laufteam 21396.46
37DANA Sportteam 42379.39
38Enztal-Läufer FC Mettendorf 19377.55
39Team Seeberger Running 22375.36
40VAMED Rehazentrum Ulm 19371.46
41Stadt Ulm 36356.58
42Rentschler Biopharma SE 31353.78
43Uzin Utz 34347.68
44Sport Sohn Laufteam 17336.46
45BSG Sparkasse Ulm 18335.36
46Landratsamt Alb-Donau-Kreis 35328.78
47Volksbank Ulm-Biberach eG 16318.17
48Lidl 24303.78
49LIQUI MOLY 28300.49
50Team JSEC 13295.36
51Notfallseelsorge Ulm 23289.87
52TSV Öschelbronn LT 12278.17
53LG Glarus 15270.97
54Wanzl-Runs 16270.97
55Handtmann Unternehmensgruppe 17258.78
56Elektrobit 32258.29
57Laufteam FSS Ulm 41257.2
58Sparda-Team Rechberghausen 12242.07
59Elbit Funny Runners 14234.87
60Bossard Running Team 21231.58
61TTS Cleantec 18226.58
62TELENOT ELECTRONIC GMBH 17222.68
63Polizei Neu-Ulm 10220.97
64TV Petersberg 11220.97
65TRANSPOREON 20220.49
66LG Brenztal / TSG Giengen 13213.78
67ERDINGER Active TEAM 7210.97
68SÜDWEST PRESSE 13206.58
69LT Endingen 17203.29
70Team NOERPEL 20200.49
71Landratsamt Neu-Ulm 11198.78
72Südpack - Fit for more! 12197.68
73NewTec Safety Runners 13196.58
74ASC Ulm/Neu-Ulm 11193.78
75Sartorius 13192.68
76Sappi Ehingen 8189.87
77Bucher Gruppe 15189.39
78Oetinger Aluminium GmbH 20188.29
79Tomerdinger Leichtathletikverein e.V. 14186.58
80ADK läuft 14185.49
81CERENCE 11181.58
82Solidpro GmbH 17181.1
83TSG Söflingen 10177.68
84Axians Deutschland 11175.49
85Ulrich Medical Runners 11171.58
86ZSW 13170.49
87SuP-Winner-Team 5168.78
88Team DILO 7168.78
89Handwerkskammer Ulm 13165.49
90Team Henle 12165.49
91Thales Deutschland 14163.29
92Nervenarztpraxis Pfauengasse 23163.29
93#wilkenläuft 8162.68
94Hofmann Power Runners 10162.68
95Team Stadt Langenau 14160.49
96Kieser Training Ulm 14157.19
97Multi National Runners Ulm 9156.58
98Team NUWOG 11155.49
99KPMG Ulm 9151.58
100Herzklinik Ulm 13148.29

Ergebnisse

Infos

DING-INFO: Umleitungen/Linienführungen Einstein-Marathon 2024 - aktuelle Infos für 2025 folgen  

Linie 1

Ab ca. 7:00 Uhr wird die Linie 1 auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet.

Die letzte Straßenbahn nach Böfingen fährt um 07:54 Uhr ab Donaustadion bis Böfingen Ostpreußenweg.

Die letzte Straßenbahn von Böfingen fährt um 07:49 Uhr ab Böfingen Ostpreußenweg Richtung Söflingen.

Sperrung der Strecke ab Donaustadion in Richtung Böfingen ab 08:00 Uhr bis ca. 09:15 Uhr. In dieser Zeit wenden die Straßenbahnen am Donaustadion.

Nach Ende der Sperrung fährt um 09:24 Uhr ab Donaustadion die Linie 1 wieder bis Böfingen Ostpreußenweg.

Nach Ende der Sperrung fährt um 09:19 Uhr ab Böfingen Ostpreußenweg die Linie 1 wieder bis Söflingen.

Linie E

Die Verstärkerlinie verkehrt ab 06:55 Uhr bis ca. 16 Uhr.

Fahrweg: Hauptbahnhof – Theater – Justizgebäude – Willy-Brandt-Platz – Staufenring – Donaustadion – Staufenring – Willy-Brandt-Platz – Justizgebäude – Theater – Hauptbahnhof

Zusammen mit der Linie 1 wird ein 5-Minuten-Takt erreicht.

Linie 4

Die Linie 4 fährt in beiden Richtungen den regulären Linienfahrweg. In dem Zeitraum, in dem die Linie 1 nur bis Donaustadion verkehrt, wird die Linie 4 bis Ostpreußenweg verlängert. Der Umstieg zwischen den Linien 1 und 4 findet am Willy-Brandt-Platz statt.

Linie 5 ab Betriebsbeginn bis ca. 15:30 Uhr

In diesem Zeitraum können die Haltestellen Steinerne Brücke, Rathaus Ulm, Herdbruckerstraße, Petrusplatz und Rathaus Neu-Ulm in beiden Richtungen nicht angedient werden.

Richtung Wiley/Ludwigsfeld: Ab Hauptbahnhof wird die Linie umgeleitet über die Haltestellen Ehinger Tor Steig E, Adenauerbrücke (Linie 7), Amtsgericht, Schützenstraße zur Gartenstraße und weiter über die Bahnhofstraße zum ZUP. Ab dort reguläre Linienführung.

Richtung Wissenschaftsstadt: Ab ZUP wird die Linie über die Bahnhofstraße zum Ersatzhalt Hermann-Köhl-Straße und weiter über die Haltestellen Amtsgericht, Adenauerbrücke, Ehinger Tor Steig E zur Haltestelle Hauptbahnhof umgeleitet. Ab dort reguläre Linienführung.

Linie 7 ab Betriebsbeginn bis ca. 15:30 Uhr

Richtung Willy-Brandt-Platz

Die Linie 7 beginnt und endet in dieser Zeit am ZUP Neu-Ulm. Dazu verkehrt die Linie ab der Haltestelle Gartenstraße über die Memminger Straße zum ZUP.

Die Haltestellen Ersatzhalt ZUP, Ersatzhalt Meininger Allee, Kasernstraße, Augsburger Tor, Congress Centrum und Willy-Brandt-Platz entfallen.

Richtung Jungingen

Die Linie 7 beginnt und endet in dieser Zeit am ZUP Neu-Ulm. Ab ZUP wird sie umgeleitet über die Bahnhofstraße zum Ersatzhalt Hermann-Köhl-Straße und weiter zur Haltestelle Amtsgericht. Ab dort normale Linienführung.

Die Haltestellen Willy-Brandt-Platz, Congress Centrum, Kasernstraße, Ersatzhalt Meininger Allee, Ersatzhalt ZUP, Rathaus Neu-Ulm, Donaucenter und Donauklinik entfallen.

Alle Linien, die regulär von Ulm ZOB nach Neu-Ulm ZUP über die Herdbrücke und Petrusplatz fahren, werden über Ulm Ehinger Tor, Adenauer Brücke, Ringstraße, Allgäuer Ring zum Neu-Ulm ZUP umgeleitet. Dabei entfallen die Haltestellen Rathaus Neu-Ulm, Petrusplatz, Herdbrucker Straße, Rathaus Ulm und Steinerne Brücke. Betroffen sind die Linien: 73, 78, 84, 85, 88, 850

Die Linie 59 nach Elchingen werden zwischen Ulm Willy-Brandt-Platz und Thalfingen Ortsmitte über Ostplatz und Böfingen umgeleitet. Es entfallen dabei die Haltestellen Ulm Wielandstraße, Donauhalle, Thalfingen Unterführung, Evangelische Kirche, Sportheim.

Zwischen Pfuhl und Burlafingen wird die NU 8 im Bereich Maybachstraße/Heerstraße bis zur alten B 10 von ca. 7 – 11.00 Uhr komplett gesperrt werden (Inline-bzw. Handbike-Marathon. Für den Linienbusverkehr wird der Kreisverkehr NU8/Heerstraße nur zwischen 8:40 Uhr und 9:40 Uhr während der Inline- und Handbike-Marathons gesperrt. Außerhalb dieser Zeiten wird für die Linienbusse die Querung der NU8 durch Polizei ermöglicht. Burlafingen kann zwischen 8:40 Uhr und 9:40 Uhr nicht von der Linie 84 bedient werden.

Überblick ÖPVN

 

Straßensperrungen


Straßensperrungen Ulm
Straßensperrungen und Halteverbot Ulm

Straßensperrungen Neu-Ulm
Straßensperrungen und Halteverbot Neu-Ulm

FAQs

Wann ist der Anmeldeschluss?

Der Anmeldeschluss für den 21. Einstein-Marathon ist Montag, 08.09.2025

Sind Nachmeldungen möglich?

Nachmeldungen sind nach dem Anmeldeschluss nur noch vor Ort am Samstag, 27.09.2025 und Sonntag, 27.09.2025 vor Ort im Rahmen der Startunterlagen-Ausgabe möglich.

Samstag, 27.09.2025 auf unserer Marathonmesse auf dem Gelände Ulm-Messe von 10:00 – 17:00 Uhr
Sonntag, 28.09.2025 auf unserer Marathonmesse auf dem Gelände Ulm-Messe von 07:00 – 08:30 Uhr sowie von 10:30 - 13:00 Uhr im Stadthaus

Kann ich meinen Startplatz übertragen?

Startplätze können bis zum Anmeldeschluss gebührenfrei auf eine andere Person übertragen werden. Schicke uns dazu eine E-Mail an [email protected] mit folgenden Daten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail, Geburtsdatum.
Nach dem Anmeldeschluss geht eine Übertragung des Startplatzes nur vor Ort auf der Marathonmesse.

Kann ich meine Anmeldung stornieren oder auf das nächste Jahr übertragen?

Startplätze können nicht storniert oder auf das nächste Jahr übertragen werden.

Kann ich auf eine andere Disziplin ummelden?

Ummeldungen auf eine andere Strecke sind möglich. Bitte beachte, dass wir den Differenzbetrag nicht zurückerstatten. Bei einem Wechsel auf eine höhere Distanz muss der Differenzbetrag bezahlt werden. Wenn eine Ummeldung bis zum Anmeldeschluss am 08.09.2025 erfolgen soll, bitte Mail an [email protected] schreiben. Nach dem Anmeldeschluss ist eine Ummeldung nur noch direkt vor Ort möglich: Samstag, 27.09.2025 auf der Marathonmesse auf dem Gelände Ulm-Messe von 10:00 – 17:00 Uhr
Sonntag, 28.09.2025 auf der Marathonmesse auf dem Gelände Ulm-Messe von 07:00 – 08:30 Uhr sowie von 10:30 - 13:00 Uhr im Stadthaus auf dem Münsterplatz.

Wo kann ich meine Startunterlagen abholen?

Samstag, 27.09.2025, von 10:00 – 17:00 Uhr in der Donauhalle: alle Distanzen
Sonntag, 28.09.2025, von 07:00 – 08:30 Uhr in der Donauhalle: Sparkasse Ulm Marathon, Beurer Halbmarathon, Zeiss Marathon Staffel, PERI Power Nordic Walking, Inline Halbmarathon, Häussler Handbike Halbmarathon:
Sonntag, 28.09.2025 von 10:30 – 13:00 Uhr im Stadthaus Ulm:
Liqui Moly Citiylauf, AOK Gesundheitslauf, PistenBully Walk.

Kann jemand anderes die Startunterlagen für mich abholen?

Die Startunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Hierzu benötigst du nur den Namen und die Startnummer des Teilnehmers dessen Unterlagen du abholen möchtest.

Sind Jogger-Kinderwagen erlaubt?

Das Laufen mit Kinderwägen oder das Begleiten von Läufer/innen per Fahrrad oder anderen Hilfsgeräten oder die Mitnahme von Hunden ist bei unseren Veranstaltungen nicht gestattet!

Wie kann ich anreisen?

Die Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr ist aus dem DING-Gebiet am Sonntag, 28.09.2025 kostenfrei. Die Startnummer oder Anmeldebestätigung gilt als Fahrschein. Hier gilt das Kombiticket

Wo kann ich parken

Eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen ist am Messegelände Ulm sowie in den Parkhäusern in Ulm und Neu-Ulm verfügbar.

Zeitplan

Samstag, 27. September 2025

10:00 – 17:00 Uhr: Marathonmesse – Donauhalle Ulm-Messe
10:00 – 17:00 Uhr: Startunterlagen-Ausgabe – Marathonmesse – Ulm-Messe
10:00 – 17:00 Uhr: Nachmeldungen – Marathonmesse – Ulm-Messe (nur Samstag)
17:00 – 19:00 Uhr: Settele-Spätzle-Party - Münsterplatz
18:00 – 18:42 Uhr: Marathon Gottesdienst im Ulmer Münster

Sonntag, 28. September 2025

7:00 – 8:30 Uhr: Startunterlagen-Ausgabe lange Läufe– Ulm-Messe
7:00 – 8:30 Uhr: Nachmeldungen – Ulm-Messe
8:00 – 8:21 Uhr: Sportlerandacht – Donausaal – Ulm-Messe
8:40 Uhr: Start Häussler Handbike Halbmarathon – Ulm Messegelände
8:45 Uhr: Start Inline Halbmarathon – Ulm Messegelände
9:10 Uhr: Start Sparkasse Ulm Marathon/ZEISS Marathon Staffel/Beurer Halbmarathon/PERI Power Nordic Walking – Ulm Messegelände
10:30 – 13:00 Uhr: Startunterlagen-Ausgabe kurze Läufe – Stadthaus Ulm
10:30 – 13:00 Uhr: Nachmeldungen – Stadthaus Ulm
11:00 Uhr: Siegerehrung Beurer Halbmarathon/Inline Halbmarathon – Münsterplatz
11:15 Uhr: Siegerehrung Häussler Handbike Halbmarathon – Münsterplatz
12:00 Uhr: Zielschluss Halbmarathon, Handbike  und Inline Halbmarathon
12:45 Uhr: Start AOK Gesundheitslauf 5km – Höhe Maritim
13:00 Uhr: Siegerehrung Sparkasse Ulm Marathon/ZEISS Marathon Staffel – Münsterplatz
13:30 Uhr: Start Liqui Moly Citylauf – 1. Lauf – 10 km-Lauf – Höhe Maritim
14:00 Uhr: Start Liqui Moly Citylauf – 2. Lauf – 10 km-Lauf – Höhe Maritim
13:30 Uhr: Zielschluss PERI Power Nordic Walking
14:15 Uhr: Start PistenBully Walk – Höhe Maritim
15:00 Uhr: Siegehrung AOK Gesundheitslauf 5km/Liqui Moly Citylauf 10 km – Münsterplatz
15:00 Uhr: Zielschluss Sparkasse Ulm Marathon
16:00 Uhr: Zielschluss 5 km- und 10 km-Lauf
17:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Anreise

Mit dem Auto:

Am Samstag, 27.09.2025 ist die Zufahrt zur Messe und zu allen Parkplätzen der ulmesse problemlos möglich. Am Sonntag, 28.09.2025 ist die Böfinger Straße entlang der Messe wegen Aufbauarbeiten ab 07:00 Uhr gesperrt. Die Anfahrt über die B10 und Burlafingen ist nur bis ca 7 Uhr möglich. Bis 08:30 Uhr können Teilnehmer von Thalfingen oder Böfingen (A8, Ausfahrt Ulm-Ost) auf den Volksfestparkplatz einfahren. Von 08:30 bis etwa 10:30 Uhr ist dieser Bereich geschlossen. Danach ist die Ausfahrt Richtung Böfingen Ulm Ost und Thalfingen möglich. Ab 10:30 Uhr ist die Ausfahrt Richtung Innenstadt wieder frei.

Von der Ulmer Innenstadt (Memmingen, Friedrichshafen, Ehingen, ...) kommend ist die Zufahrt auf den großen Parkplatz vor der Messe bis 08:00 Uhr für Teilnehmer möglich.

Mit der Bahn:

Das Messegelände erreichst Du  vom Ulmer Hauptbahnhof aus mit der Straßenbahn Linie 1 Richtung Böfingen. Diese fährt alle 10 Minuten direkt zum Messegelände. 

ÖPNV:Am Marathon Sonntag ist der Nahverkehr im gesamten DING-Gebiet für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für alle Helferinnen und Helfer des Einstein-Marathons kostenfrei. Es gilt die Startnummer oder Teilnahmebestätigung als Fahrschein.

Hier gilt das Kombiticket

Übernachtung

Bist du noch auf der Suche nach einer passenden Übernachtungsmöglichkeit für dein Marathon-Wochenende? Unsere Partnerhotels freuen sich über deine Anfrage:

Hotel Goldenes Rad Ulm

Neue Straße 65, 89073 Ulm

Internet: https://goldenes-rad.com/

E-Mail: [email protected]

Telefon: 0731 800-184

Seit 11 Jahren steht das ,,Goldene Rad'' für das Besondere und versteht sich darauf zu bewahren, wofür das Hotel in Ulm bis heute bei seinen Gästen beliebt ist: Gastfreundschaft, Komfort und Tradition. Das 1499 erbaute “Hotel zum Goldenen Rädle” befand sich damals auf der gegenüberliegenden Straßenseite, keine 100 Meter vom heutigen Hotel entfernt. Heute befindet sich das Hotel in der Neuen Straße 65, direkt am Münsterplatz in Ulm beim eindrucksvollen Ulmer Münster und dem vom New Yorker Stararchitekten Richard Meier erbauten Stadthaus. 2014 wurde das Haus komplett umgebaut und neu gestaltet und bietet nun noch mehr Platz und Komfort.

Das Hotel verfügt über 36 elegant eingerichtete Zimmer, einen Wellnessbereich sowie zwei großzügige Seminarräume für ca. 80 Personen.

 

City-Hotel garni

Ludwigstraße 27, 89231 Neu-Ulm

Internet: www.cityhotel-garni.de

E-mail: [email protected]

Telefon: 0731-97452-0, Fax: 0731-97452-99

Das gepflegte Haus mit dem angenehmen Komfort mitten im Herzen Neu-Ulms. Aufgrund der zentralen Lage ist die Ulmer Innenstadt und damit das Ziel des Einstein-Marathons in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Marathon-Angebot: 80 Euro im EZ und 99 Euro im DZ inklusive Frühstücksbuffet – “late-check-out” möglich.

 

Weitere Übernachtungsmöglichkeiten und Ausflugstipps in der Region findest du bei der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH (UNT)

www.tourismus.ulm.de

Tel.: +49 731 161 2830